|  |
|
|
 |
§
1 Geltung der Vertragsbedingungen
(1)
Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber
Verbrauchern und Unternehmern, wobei sich zum Teil unterschiedliche
Regelungen und Rechte ergeben können (siehe unten). Entgegen
stehende oder von den Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Käufers werden nur im Falle
ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung seitens des
Verkäufers anerkannt.
(2) Sofern der Käufer Unternehmer ist,
gelten diese Geschäftsbedingungen auch für alle
zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit
es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
|
 |
§ 2 Vertragschluss
Mit
dem Absenden der Online-Bestellung über den Inhalt des
Warenkorbes gibt der Käufer ein verbindliches Angebot auf
Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages mit dem Verkäufer
ab. Er erhält daraufhin vom System eine schriftliche
Eingangsbestätigung. Diese ist noch nicht als Annahme des
Angebotes zu werten. Die Annahme wird entweder durch eine
ausdrückliche Annahmeerklärung seitens des
Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen oder durch
Lieferung der Ware erklärt. Unser Angebot ist freibleibend und
wir verkaufen nur zu handelsüblichen Mengen, wir bedienen nur
KFZ-Reparaturwerkstätten zur Reparatur von Fahrzeugen sowie
Clubs und Privatleute, die ihre Fahrzeuge in Eigenleistung reparieren
wollen.
|
 |
§ 3 Widerrufsrecht
(1)
Wenn der Käufer Verbraucher ist, hat er das Recht, seine auf
den Vertragschluss gerichtete Willenserklärung innerhalb von
einem Monat
zu widerrufen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Die
Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung,
spätestens mit Zusendung der Ware. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung einer
Widerrufserklärung in Textform oder der Rücksendung
der bestellten Ware.
(2) Der Widerruf ist zu richten an:
AHD GmbH
Roscheider Str. 1
(Tor 23)
54329 Konz
ebay@opel-classicparts.com
Fax: 06501 / 60 40
41
(3) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Der Käufer
verpflichtet sich hierbei, bereits erhaltene Waren innerhalb einer
angemessenen Frist, im Regelfall innerhalb einer Frist von sieben
Kalendertagen nach Ablauf der Widerrufsfrist an die unter Abs. 2
aufgeführte Adresse zurückzusenden.
(4) Die Rücksendung im Falle eines
wirksamen Widerrufs geschieht auf Kosten und Gefahr des
Verkäufers. Eine Ausnahme gilt bei Bestellungen mit einem
Bestellwert bis zu 40 EUR. Hier trägt der Käufer die
Kosten der Rücksendung. Aus logistischen Gründen muss
die Rücksendung frei erfolgen, die Versandkosten werden
anschließend erstattet.
(5) Kann der Käufer die empfangene
Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurück gewähren, ist er dem Verkäufer zum
Wertersatz verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn und soweit die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren
Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre -
zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der
Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein
Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt,
was deren Wert beeinträchtigt.
|
 |
§ 4 Zahlung
(1)
Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei
Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder
Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
(2) Gegen Ansprüche des
Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn
die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein
rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es
auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
(3) Bei Bestellungen über 500 Euro kann
Vorauskasse oder Zahlung per Kreditkarte verlangt werden.
|
 |
§ 5 Lieferung und
Lieferverzug
(1)
Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
(2) Der Käufer kann zehn Tage nach
Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer
unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu
liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer
in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines
Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter
Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens
5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer
darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder
Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muß er dem
Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist
gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung
setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der
Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter
Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten
Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des
Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind
Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in
Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er
mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der
Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei
rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
(3) Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine
verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der
Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins
oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers
bestimmen sich dann nach Abs. 2 Sätze 3 bis 6 dieses
Abschnitts.
(4) Höhere Gewalt oder beim
Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende
Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes
Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand
zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu
liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts
genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese
Umstände bedingten Leistungsstörungen.
Führen entsprechende Störungen zu einem
Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer
vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte
bleiben davon unberührt.
|
 |
§ 6 Abnahme
1.
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von
acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle
der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen
Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz
aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs, so beträgt dieser 10%
des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger
anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der
Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
|
 |
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1)
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer
aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des
Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person
des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbstständigen beruflichen
Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen
für Forderungen des Verkäufers gegen den
Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum
Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
(2) Auf Verlangen des Käufers ist der
Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt
verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem
Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar
erfüllt hat und für die übrigen Forderungen
aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene
Sicherung besteht.
(3) Bei Zahlungsverzug des Käufers kann
der Verkäufer vorbehaltlich angemessener Nachfristsetzung vom
Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer
darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung
und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind sich
Verkäufer und Käufer darüber einig, dass der
Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des
Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet.
Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach
Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert
werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein
öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger, z.B. die Deutsche Automobil Treuhand GmbH
(DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der
Käufer trägt sämtliche Kosten der
Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die
Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen
Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn
der Verkäufer höhere oder der Käufer
niedrigere Kosten nachweist.
(4) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf
der Käufer über den Kaufgegenstand weder
verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung
einräumen.
|
 |
§ 8 Sachmangel
(1)
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln
verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, d. h.
bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren. Bei gebrauchten Teilen
beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab
Ablieferung des Kaufgegenstandes.
(2) Ist der Käufer eine juristische Person
des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbstständigen beruflichen
Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten
Fahrzeugteilen unter Ausschluß jeglicher
Sachmängelhaftung. Bei arglistigem Verschweigen von
Mängeln oder der Übernahme einer Garantie
für die Beschaffenheit bleiben weitergehende
Ansprüche unberührt.
(3) Ansprüche auf
Mängelbeseitigung hat der Käufer beim
Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen
von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche
Bestätigung über den Eingang der Anzeige
auszuhändigen. Ersetzte Teile werden Eigentum des
Verkäufers.
|
 |
§ 9 Haftung
(1)
Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach
Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden
aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet
der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei
Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese
Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom
Käufer für den betreffenden Schadenfall
abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt
ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit
verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere
Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur
Schadenregulierung durch die Versicherung.
(2) Für leicht fahrlässig durch
einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird
nicht gehaftet.
(3) Unabhängig von einem Verschulden des
Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers
bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme
einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem
Produkthaftungsgesetz unberührt.
(4) Ausgeschlossen ist die persönliche
Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und
Betriebsangehörigen des Verkäufers für von
ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte
Schäden.
|
 |
§ 10 Gerichtsstand
(1)
Für sämtliche gegenwärtigen und
zukünftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich
Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher
Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
(2) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der
Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des
Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen
Wohnsitz als Gerichtsstand.
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Opel
Classic Parts Center
|
©
2004 - 2009 · AHD GmbH · Ruwerer Str.
21A · 54292 Trier · Germany
|
|
|